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EU F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573

Ziel und Regelung

Die Verordnung (EU) 2024/573 regelt das Inverkehrbringen fluorierter Treibhausgase (F-Gase) in der EU und leitet den Phase-Down von HFKW ein. Ziel ist die drastische Reduktion von Kältemitteln mit hohem Treibhauspotenzial (GWP) bis 2050 auf null, wobei einzelne Verbote je nach Anwendung bereits früher greifen. 

Das System kombiniert Quotenregelungen für HFKW-Produktion und -Import mit anwendungsspezifischen Verboten gemäß Anhang IV. Insbesondere dieser Anhang ist bei geplanten Entwicklungen und Installationen neuer Geräte besonders zu beachten.

AspektRegelung
QuotensystemJährlich sinkende EU-Quoten für HFKW-Produktion/Import; handelbar, aber zwingend nachzuweisen 
VerboteAnhang IV definiert anwendungsspezifische Verbotsfristen für Neugeräte
BestandsanlagenVor den Fristen in Verkehr gebrachte Geräte dürfen weiterbetrieben, gewartet und repariert werden
Reparatur ab 2032Ausschließlich recyceltes/aufgearbeitetes Kältemittel innerhalb der Verbotsgrenzen zulässig

 

KältemittelGWPSicherheitsklasseStatus
R134a1430A1Stark reguliert, zunehmend verknappt
R449A1397A1Übergangslösung mit hohem GWP
R513A631A1Moderne Alternative zu R134a
R2903A3Zukunftssicherer Standard 


R290 als zukünftiger Standard

Van der Heijden Labortechnik GmbH setzt konsequent auf R290 als Standard-Kältemittel für Neuanlagen und Neuentwicklungen:

  • GWP = 3 – erfüllt bereits heute alle zukünftigen Anforderungen
  • ODP = 0 – kein Ozonabbaupotenzial
  • Zukunftssicher – keine regulatorischen Beschränkungen absehbar
  • Anwendung – geeignet für Neuanlagen nach Sicherheitsklasse A3 

    CO₂-Fußabdruck-Vergleich R290 und R134a

    Dieser Vergleich bezieht sich auf zwei technisch ähnliche Geräte der Van der Heijden Labortechnik GmbH mit vergleichbarer Kältemittelfüllmenge. Es handelt sich nicht um einen generellen Vergleich aller Anlagen, sondern um eine konkrete Beispielrechnung für Produkte desselben Herstellers.

    Die Daten zeigen:

  • R290-Anlage: 0,00024–0,000297 t CO₂ pro Gerät
  • R134a-Anlage: ~0,715 t CO₂ pro Gerät

R290 reduziert die kältemittelbedingten Emissionen erheblich.

Für einen individuellen Vergleich Ihres Anlageninventars oder eines einzelnen Chillers kontaktieren Sie gerne Ihren Ansprechpartner bei Van der Heijden Labortechnik.

Aufgaben

  • Anlageninventar erstellen (Kältemitteltyp, Füllmenge, Baujahr, Standort)
  • Kältemittelportfolio auf GWP und Verfügbarkeit prüfen
  • Dichtheitsmanagement etablieren (intervallbasierte Prüfungen)
  • Gefährdungsbeurteilung für alle Kältemittel erstellen
  • Umrüstkonzept auf natürliche Kältemittel erarbeiten
  • Zertifiziertes Personal und Fachbetriebe einsetzen
  • Technische Dokumentation lückenlos pflegen

Weiterführende Informationen:

Vollständiges Informationsdokument zur F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 mit detaillierten Fristen, Ausnahmen und Anhang-IV-Übersicht:

KD 12-01-01 Information Verordnung (EU) 2024-573 (PDF)

 

Weitere hilfreiche Links:

 

Verordnung (EU) 2024/573

Verordnung (EU) 2024/573

Berichtigung der Verordnung (EU) 2024/573 vom 07.02.2024 

Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung

Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC)

Chemikaliengesetz

Chemikaliengesetz (ChemG)

Ausnahmegenehmigungen

Documentation - F-gas Legislation - Fluorinated Greenhouse Gases – Climate Action

Abschnitt 9: Inverkehrbringen und Verwendung | Umweltbundesamt

Zertifizierung

Abschnitt 4: Zertifizierung | Umweltbundesamt